Die Seniorenwohnstätte Gransee (GIS - Gemeinnützige GmbH Gesellschaftliche Integration von Senioren mit Hilfebedarf) betreut Menschen, die einer regelmäßigen und professionellen Betreuung und Pflege bedürfen. Dies können körperlich behinderte, altersverwirrte oder geronto-psychiatrisch erkrankte Menschen sein.
Grundlage unseres Betreuungs- und Pflegekonzeptes ist das Bedürfnis von Menschen nach Vertrautheit, Geborgenheit, Sicherheit, Schutz, Nähe, Zuwendung, aber auch nach Unabhängigkeit, Selbstbestimmung und dem Erhalt körperlicher und geistiger Fähigkeiten. Besonders Menschen mit Demenz brauchen eine klare Struktur des Tages- und Wochenablaufes, an dem sie selbst Mitagierende sind. Anhaltspunkte für diese Struktur sind die im Laufe des Lebens erworbenen und praktizierten Alltagsfähigkeiten, Hobbys und Vorlieben, die mit Hilfe fundierter Biografiearbeit ermittelt werden.
Oranienburger Straße 63 a, 16775 Gransee
Mit dieser Information wollen wir Ihnen einen Einblick geben in die Angebote unserer Wohnstätte. Zum einen soll Ihnen dies bei Ihrer Entscheidung helfen, ob Sie selbst sich in unsere Betreuung und Pflege begeben möchten oder ob Sie als Angehöriger ein Familienmitglied in unsere Obhut geben möchten. Zusätzlich soll dies für die gesetzlichen Betreuer, die einen entsprechenden Wohnstättenplatz für ihre Betreuten suchen, eine erste Information sein.
Gleichzeitig erfüllen wir mit dieser Information eine Auflage aus dem Wohn- und Betreuungsvertragsgesetz (§ 3 WBVG).
Die gemeinnützige GmbH Gesellschaftliche Integration von Senioren mit Hilfebedarf (GIS) betreut Menschen, die einer regelmäßigen und professionellen Unterstützung und Hilfe bedürfen. Dies können
sein. Voraussetzung zur Aufnahme ist die Einstufung in einen Pflegegrad durch den Medizinischen Dienst der Krankenkasse.
Neben einer fachlich fundierten, qualitativ hochwertigen Betreuung und Pflege unterstützen wir die bei uns lebenden Bewohner, mit ihren Möglichkeiten ein selbst bestimmtes Leben zu führen. Wir ermöglichen den hilfebedürftigen Menschen eine Teilhabe an der Gemeinschaft, die eingebettet ist in deren jeweils individuelle Biografie. Lebensqualität und Zufriedenheit stehen im Mittelpunkt unserer Bemühungen. Ziel unserer Arbeit ist es, die Bewohner zu unterstützen, ihre Selbstständigkeit soweit wie möglich zu erhalten bzw. dazu notwendige Fähigkeiten wieder zurückzugewinnen.
Bewusst führen wir ein kleines Haus, das dennoch allen Komfort und Service bietet. Wir können so für jeden einzelnen Bewohner eine ganz persönliche Betreuung und Pflege garantieren.
Die Seniorenwohnstätte Gransee bezog am 30. Juni 2005 ein neu errichtetes Gebäude in der Oranienburger Straße 63 a in 16755 Gransee. Wegen der großen Nachfrage wurde ein Erweiterungsbau erforderlich. Dieser wurde am 1. September 2008 bezogen. Das parkartige über 5.000 m2 große Grundstück befindet sich unmittelbar an der Stadtmauer und hat einen direkten Zugang zum Zentrum von Gransee. Alle Einrichtungen der Stadt für die Belange des täglichen Bedarfs sind innerhalb weniger Minuten zu Fuß zu erreichen.
Die Wohnstätte bietet 43 Bewohnern Platz.
Ein großzügig gestalteter Eingangsbereich verbindet das in vier Flügel gegliederte, ebenerdige, schwellenlose Gebäude. Den Bewohnern steht jeweils ein Einzelzimmer zur Verfügung. Ein Bad mit Dusche und WC ist jeweils für zwei Bewohner vorhanden. Jedem Zimmer ist eine Terrasse zugeordnet, die in den großen Garten führt.
Alle Zimmer sind mit hochwertigen Möbeln ausgestattet (Pflegebett mit Rufanlage, Nachttisch, Kleiderschrank, Sideboard, Tisch, Sessel, Stuhl). Eigene Möbel bzw. Dekorationsgegenstände können gern mitgebracht werden. Fernseh-, Telefon- sowie Internetanschluss sind in jedem Zimmer vorbereitet. Gerne organisieren wir die erforderliche Freischaltung.
Den Bewohnern stehen ferner drei Pflegebäder, ein Speiseraum, drei Aufenthaltsräume und drei Pantry-Küchen zur Verfügung. Die Aufenthaltsräume können nach Absprache für private Feiern genutzt werden.
In der Wohnstätte werden Bewohner mit allen Pflegegraden bis hin zur Palliativpflege betreut. Entsprechend dem festgestellten Betreuungs- und Pflegebedarf erfolgt eine Rund-um-die-Uhr-Versorgung. Diese umfasst alle Hilfen zur Unterstützung oder teilweisen bzw. vollständigen Übernahme der Aktivitäten, die für das alltägliche Leben erforderlich sind. Dabei ist es unser vorrangiges Ziel, Hilfe zur Selbsthilfe zu geben. Dies wird maßgeblich unterstützt durch die zusätzlichen betreuenden Mitarbeiter nach § 87b SGB XI.
Das sind:
Individuelle Leistungen, die nicht im Leistungsumfang der Pflegekasse enthalten sind, können zwischen der gemeinnützigen GIS GmbH und dem Bewohner gesondert vereinbart werden.
Ein besonderes Angebot wird an Demenz erkrankten Menschen gemacht. In einer kleinen Gruppe werden tagesstrukturierende Angebote auf Grundlage der individuellen Biografie unterbreitet, die einem Leben in der eigenen Häuslichkeit nahe kommen, wie z. B. Einkauf, Essensvor- und -zubereitung, Abwasch, Wäschepflege, Gartenarbeit. Durch die ihnen vertrauten Aufgaben erleben sie eine sinnvolle Tagesstrukturierung, ein Selbstwertgefühl und Selbstbestimmung.
Gemäß § 8, Absatz 4 WBVG müssen wir uns einen Ausschluss der Vertragsanpassung vorbehalten, wenn im Verlauf der Betreuung so schwere Erkrankungen hinzukommen, die im Rahmen des hier vorgestellten Konzeptes nicht angemessen versorgt werden können. Nähere Hinweise sind im Wohn- und Betreuungsvertrag enthalten.
Die Entgelte werden mit den Verbänden der Pflegekassen im Land Brandenburg sowie dem Landkreis Oberhavel, Fachbereich Soziales, verhandelt. Sie richten sich nach dem Pflegegrad und beinhalten die Betreuung und Pflege, Unterkunft und Verpflegung sowie einen Anteil für Gebäudeinvestition. Einen wesentlichen Teil der Kosten übernimmt die jeweilige Pflegekasse. Der Eigenanteil ist der beigefügten Preistabelle zu entnehmen. Kann ein Bewohner wegen seiner Vermögensverhältnisse für diesen Betrag nicht aufkommen, übernimmt das zuständige Sozialamt diese Kosten.
Erhöht sich der Pflegebedarf eines Bewohners, so dass die Leistungen angepasst werden müssen, ist eine Neubegutachtung bei der Pflegekasse zu beantragen. Der neue Pflegegrad ist dann Grundlage für eine Neuberechnung des monatlichen Entgeltes.
Erfolgt seitens der Pflegekassen oder auf gesetzlicher Grundlage eine Änderung der Entgelte, werden diese übernommen. Die Erhöhung muss dem Bewohner spätestens vier Wochen vor Inkrafttreten schriftlich bekannt gegeben werden.
Die Kurzinformation erscheint etwas umfangreich, da wir sie in besonders großer Schrift geschrieben haben, damit auch Menschen mit Sehbehinderung sie lesen können. Zur besseren Lesbarkeit haben wir nur von Bewohnern gesprochen, natürlich sind hier in gleicher Weise Bewohnerinnen angesprochen. Ausdrücklich weisen wir darauf hin, dass Ihnen mit der Kurzinformation nur eine Zusammenfassung der Leistungen und Angebote vorliegt; maßgebliche rechtliche Bedeutung haben der Wohn- und Betreuungsvertrag sowie das Konzept der Seniorenwohnstätte. Dieses kann in der Wohnstätte eingesehen werden, gerne händigen wir es Ihnen auf Wunsch auch aus.
Zögern Sie nicht, uns anzusprechen, wenn Sie Fragen haben oder Unterstützung für die Formalitäten zur Vorbereitung einer Aufnahme in unserer Wohnstätte benötigen. Gern stehen wir Ihnen mit Rat und Tat zur Seite, und dies nicht nur vor der Aufnahme, sondern während der gesamten Zeit, die Sie bei uns leben.